[871]Ungültig, -er, -ste, adj. et adv. nicht gültig, sowohl im bürgerlichen, als sittlichen Verstande. Eine ungültige Münze. Ungültige Ursachen. Ein Gesetz ungültig machen. Etwas ungültig erklären.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 871.