Ungütig

[871] Ungütig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von gütig, thätige Abneigung habend, sowohl jemandes Bestes zu befördern, als auch in engerm Verstande, ihm Wohlthaten zu erzeigen, und darin gegründet; als ein gelinder Ausdruck für hart u.s.f. Gegen jemanden ungütig seyn, sich ungütig gegen ihm beweisen. Ungütig mit jemanden umgehen. Ein ungütiges Betragen. Etwas ungütig aufnehmen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 871.
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