[852]Ungeahndet, adj. & adv. nicht geahndet, d.i. nicht bestraft. Etwas ungeahndet hingehen lassen. Es ist ihm ungeahndet hingegangen, ist nicht an ihm geahndet worden. Ein ungeahndetes Versehen. Schon bey dem Notker ungeahndot.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 852.