Ungebühr, die

[853] Die Ungebühr, plur. car. der Gegensatz von Gebühr, doch nur, so fern dieses Wort im weitesten Verstande ehedem alles bedeutete, was sich gebühret, sich schickt, was den Gesetzen, der Billigkeit, den Umständen und den guten Sitten gemäß ist, da denn Ungebühr dessen Gegensatz bezeichnet. Ein Ungebühr begehen. Eine Ungebühr begehren, etwas, das sich nicht gebühret, sich nicht bewilligen lässet. Er ist einer Ungebühr beschuldigt worden.


Was Böses man uns thut mit andern Bösen rächen,

Hält Aristoteles gar nicht für Ungebühr,

Opitz.


Da es denn auch wohl als ein Abstractum von dem Zustande gebraucht wird, da etwas ungebührlich ist, für Ungebührlichkeit. Der Sachen Ungebühr vorstellen. In allen diesen Fällen wird es im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht, wo es nur noch in einigen einzelnen R.A. gehöret wird. Jemanden mit Ungebühr begegnen, auf eine ungebührliche Art. Am häufigsten ist zur Ungebühr in Gestalt eines Nebenwortes üblich. Etwas zur Ungebühr vergrößern, auf eine ungebührliche Art, mehr, als sich gebühret. Jemanden zur Ungebühr loben, mehr, als er verdienet und als sich geziemet. Etwas zur Ungebühr verachten. Zur Ungebühr mit etwas groß thun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 853.
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