[860] Ungenossen, adj. et adv. nicht genossen. In der im gemeinen Leben üblichen R.A. das wird ihm nicht ungenossen aus- oder hingehen, nicht ungeahndet, stehet ungenossen allem Anscheine nach irrig für genossen; daß aber dieses nicht sowohl zu genießen, als vielmehr zu genesen, gehöret, ist schon bey Genießen 2. (3) bemerkt worden. Vermuthlich leitete man genossen in dieser R.A. von genießen ab, und da es alsdann keinen begreiflichen Verstand gewährete, so nahm man den Gegensatz ungenossen, als wenn es so viel bedeutete, das wirst du gewiß genießen müssen.