[861] Ungerêcht, -er, -este, adj. et adv. der Gegensatz von gerecht, doch nur in dessen vierter, und einigen Fällen der fünften Bedeutung. 1) Dem Rechte, dem Befugniß, der Billigkeit nicht gemäß. Einen ungerechten Verdacht wider jemanden haben, einen unbilligen, ungegründeten. Ungerechte Ansprüche machen. Eine ungerechte Sache haben. 2) Fertigkeit besitzend, die Erfüllung seiner sittlichen Pflichten zu unterlassen; doch nur in der biblischen Schreibart, wo die Ungerechten den Gerechten entgegen gesetzet werden. Ingleichen in dieser Beschaffenheit gegründet. 3) Dem strengen Rechte gegen andere nicht gemäß, ingleichen abgeneigt, die Pflichten dieses strengen Rechtes zu erfüllen, geneigt und Fertigkeit besitzend, das Recht anderer zu kränken, und darin gegründet. Ungerecht gegen seinen Nächsten seyn. Ein ungerechter Richter. Ein ungerechtes Urtheil. Das ist sehr ungerecht.