Ungeschehen

[862] Ungeschehen, adj. et adv. nicht geschehen, am häufigsten als ein Nebenwort. Was geschehen ist, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Deine guten Handlungen haben nunmehr deine bösen ungeschehen gemacht, figürlich, haben ihre Wirkungen und Folgen aufgehoben. Etwas als ungeschehen ansehen, als wenn es nicht geschehen wäre.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 862.
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