Ungezweifelt

[867] Ungezweifelt, adj. et adv. der Gegensatz von gezweifelt, woran man nicht zweifelt, oder wobey kein Zweifel Statt findet. Eine ungezweifelte Hoffnung. Nicht ohne merkliche Härte wird es von manchen subjective für nicht zweifelnd, keines Zweifels fähig, gebraucht. So ist in der Theologie ein ungezweifeltes Gewissen, conscientia indubitata, die Abwesenheit von Zweifeln bey den Aussprüchen des Gewissens, zum Unterschiede von dem unzweifelhaften, indubitabili, welches mehr als das erste ist, und die Überzeugung von der Richtigkeit und Erweislichkeit eines Ausspruches des Gewissens bezeichnet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 867.
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