Ungläubig

[867] Ungläubig, -er, -ste, adj. et adv. in den Bedeutungen des vorigen Hauptwortes, und als der Gegensatz von gläubig. 1) Abgeneigt, eine Sache um des Zeugnisses eines andern willen für wahr zu halten, und darin gegründet; in welcher Bedeutung der Gegensatz gläubig nicht üblich ist. Ungläubig seyn. Ein ungläubiger Mensch, oder ein Ungläubiger. 2) Im engern theologischen Verstande, sowohl abgeneigt, die Versicherungen Gottes um seines Zeugnisses willen für untrüglich zu halten, als auch abgeneigt, durch Genehmhaltung der Heilsordnung, die möglichste Besserung seines Zustandes von Gott zu erwarten, als endlich auch im weitesten Verstande, abgeneigt, die geoffenbarte Religion um des göttlichen Zeugnisses willen für wahr zu halten, in welchem letztern Verstande Mahomedaner und Heiden noch häufig Ungläubige genannt werden.

Anm. Bey dem Ottfried ungiloubig, bey dem Notker uncloubig, im Isidor unchilaubend, im Oberdeutschen unglaubig, welche breitere Form auch in der Deutschen Bibel die herrschende ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 867.
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