Ungnädig

[870] Ungnädig, -er, -ste, adj. et adv. Ungnade hegend, und darin gegründet, als der Gegensatz von gnädig, und so wie dieses und das vorige nur von Höhern gegen weit Geringere. Auf jemanden ungnädig seyn. Seltener mit der dritten Endung der Person. Wem der Herr ungnädig ist, Sprichw. 22, 14. Gott wird ihren Feinden ungnädig seyn, 2 Macc. 10, 26. Ein ungnädiger Blick.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 870.
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