Unlustig

[876] Unlustig, -er, -ste, adj. et adv. von dem vorigen Hauptworte. 1. So fern es anschauende Erkenntniß des Unangenehmen oder der Unvollkommenheit bezeichnet, ist unlustig, 1) diese anschauende Erkenntniß oder Empfindung habend und äußernd, und darin gegründet. Unlustig seyn. Eine unlustige Person. Unlustig aussehen. 2) Diese Empfindung erweckend, wo es in einigen Gegenden für unangenehm gebraucht wird, im Hochdeutschen aber wenig vorkommt. Es ist unlustiges Wetter, unangenehmes. 2. Von Unlust, Mangel der Neigung oder des Verlangens zu und nach einer Sache, ist unlustig, doch auch nur in einigen Gegenden, keine Lust zu etwas habend. Unlustig zu etwas seyn.

Anm. Unter allen drey Bedeutungen ist im Hochdeutschen die erste am gangbarsten, ob sie gleich auch hier am meisten in der wissenschaftlichen Schreibart vorkommt, wenn man diese Empfindung überhaupt bezeichnen will, ohne die Grade der Stärke und Schwäche derselben anzudeuten.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 876.
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