[878] Unmündig, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von mündig, noch nicht zu dem Alter gekommen, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters oder Vormundes erfordert wird; minderjährig, minorenn. In einem andern Verstande, werden auch diejenigen Personen, welche den Gesetzen nach beständig der Gewalt eines Vormundes unterworfen sind, ohne Rücksicht des Alters, unmündig genannt, z.B. blödsinnige Personen, weibliche Personen u.s.f. so wie man im engsten Verstande mit unmündig oft den Begriff eines zarten Kindes verbindet. Aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge hast du dir ein Lob zubereitet, Matth. 21, 16. S. Mündig.