[880] Unparteylich, -er, -ste, adj. & adv. welches mit dem vorigen gleich bedeutend ist, und um der dem Gehöre unangenehmen Ableitungssylbe -isch willen, dem vorigen Worte in der edlern Schreibart vorgezogen wird, auch noch den Vorzug hat, daß davon ein Hauptwort gebildet werden kann. Unparteylich urtheilen. Der unparteylichste Richter.