Unsträflich

[893] Unsträflich, -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von sträflich, doch am häufigsten nur in dessen zweyter Bedeutung, was nicht gestraft, d.i. getadelt werden kann, keines Tadels fähig. Des Herren Werke sind unsträflich, 5 Mos. 32, 4. Am häufigsten in engern Verstande, wegen der Übereinstimmung mit dem Gesetze keinem Tadel unterworfen. Ein unsträflicher Mann. Unsträflich leben. Ein unsträfliches Leben führen. So auch[893] die Unsträflichkeit. Ottfried gebraucht dafür unlastarbarig und unhono, der Niederdeutsche aber unbeklagend.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 893-894.
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