[907] Der Unterfêldhêrr, des -en, plur. die -en, derjenige, welcher unter dem Feldherren eine Armee anführet; ein im Deutschen gleichfalls ungewöhnliches Wort. Nur Polen und Litthauen hatten ehemahls ihre Großfeldherren, wovon ein jeder seinen Unterfeldherren unter sich hatte. Die Gemahlinn eines solchen wird alsdann im Deutschen die Unterfeldherrinn genannt.