[908] Der Untergänger, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, eine beeidigte Person, welche die Gränzen und Marksteine zu untergéhen, und die darüber entstandenen Streitigkeiten, nach Maßgebung derselben, zu entscheiden hat; an andern Orten der Übergänger, Umgänger, Siebner, Marksteinsetzer, Landscheider, Gränzscheider u.s.f.