[915] Die Unterlássung, plur. doch nur selten, die -en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u.s.f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare Unterlassung einer befohlnen Handlung, die Übertretung eines Forderungsgesetzes; im Gegensatze der Begehungssünde, die Übertretung eines Verbothes.