Unterlegen

[916] Unterlegen, verb. regul. act. 1. Ùnterlegen, ich lege unter, untergelegt, unter zu legen; unter etwas legen, sowohl absolute mit Verschweigung dieses Etwas. Der Schrank stehet nicht fest, man muß etwas unterlegen. Holz unterlegen, nämlich unter den Kessel. Etwas unterlegen oder darunter legen, unter ein anderes Ding, damit es höher zu stehen komme. Einen Text unterlegen, nämlich unter die Noten, d.i. zu einer alten Composition einen neuen Text verfertigen. Als auch mit Meldung dieses Etwas in der dritten Endung. Einem Kranken ein Bett unterlegen, für, ein Bett unter den Kranken legen. Dem Huhn Eyer zum Brüten unterlegen. In einem andern Verstande sagt man, einem Pferde unterlegen, noch häufiger aber, mit untergelegten Pferden reisen, mit in gewissen Entfernungen in Bereitschaft gehaltenen frischen Pferden. Daher das Únterlegen.

2. Unterlégen, ich unterlege, unterlegt, zu unterlegen; unter etwas legen, mit Meldung dieses Etwas in Accusativ. Ein Stück Zeuges, einen Theil der Kleidung unterlegen, bey den Schneidern, es durch eine Unterlage verstärken. Die Schriften unterlegen, in den Buchdruckereyen, Späne unter die niedrigen Schriften legen, damit sie höher zu stehen kommen. So auch die Unterlégung, und zuweilen auch das Unterlégen.

Schon bey dem Kero unterleccen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 916.
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