[916]Der Unterlehensfall, des -es, plur. die -fälle, im Lehenswesen, ein Lehensfall, welcher sich in der untern Hand ereignet, d.i. eine Veränderung des Lehensmannes; im Gegensatze des Oberlehensfalles.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 916.