[918] Unternéhmen, verb. irreg. act. S. Nehmen. Ich unternehme, unternommen, zu unternehmen, sich, etwas Wichtiges zu bewerkstelligen, anheischig machen, etwas Schweres zu thun vornehmen, ingleichen dasselbe wirklich anfangen, sowohl mit der vierten Endung der Sache, als auch mit dem Infinitiv des Zeitwortes und dem Wörtchen zu. Einen Bau unternehmen. Viel unternehmen und wenig ausführen. Ich unternehme es nicht, ihn darin zu entschuldigen. Ein unternehmender Mann, in engerm Verstande, welcher Neigung und Fertigkeit besitzt, schwere und wichtige Dinge zu unternehmen. Daher das Unternehmen, auch von einer solchen unternommenen Sache, wofür doch das folgende Unternehmung üblicher ist.
Anm. Dieses Zeitwort scheinet nach dem Lat. suscipere gebildet zu seyn, oder vielmehr, es liegt in beyden, so wie in dem Französ. entreprendre, einerley Figur zum Grunde, welche das Angreifen eines schweren Körpers an dem untern Theile ist, um ihn aufzuheben. Es kommt darin mit sich unterwinden, unterfangen und unterstehen überein, nur daß die beyden letzten am häufigsten von verwegenen und verbothenen Dingen gebraucht werden, unternehmen aber die Vernunft- oder Rechtmäßigkeit unentschieden lässet. Übernehmen gründet sich auf eine ähnliche Figur. Im Oberdeutschen wird es auch als ein Reciprocum mit der zweyten Endung der Sache verbunden, sich eines Dinges unternehmen, und alsdann oft mit dem Nebenbegriffe des Verwegenen oder Unerlaubten für unterfangen und unterstehen gebraucht.