[918]Die Unterobrigkeit, plur. die -en, die einer höhern untergeordnete Obrigkeit, eine jede Obrigkeit, so fern sie der höchsten Landesobrigkeit untergeordnet ist.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 918.