[919]Unterpfändlich, adj. et adv. als ein Unterpfand oder Pfand, von welchem letztern Hauptworte kein Beywort üblich ist. Etwas unterpfändlich besitzen, als ein Unterpfand.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 919.