Untersagen

[920] Unterságen, verb. reg. act. ich untersage, untersagt, zu untersagen, welches mit verbiethen gleich bedeutend ist. Einem etwas untersagen. Die Ausfuhre des Getreides untersagen. Daher die Untersagung. Es scheinet nach dem Lat. interdicere gebildet zu seyn. Wachter hingegen hält es für eine Ellipse, und erkläret es, unter Bedrohung der Strafe sagen oder verbiethen; allein, dann müßte sagen auch verbiethen bedeutet haben, welches doch unerweislich ist. Erträglicher ließe sich die Ellipse, wenn hier[920] anders eine Statt findet, so erklären: sagen, daß etwas unterbleibe oder unterlassen werde.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 920-921.
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