Untertreten

[931] Untertrêten, verb. irregul. act. S. Treten. 1. Úntertreten; ich trete unter, untergetreten, unter zu treten; in die Tiefe, unter das Wasser treten; mit dem Accusativ der Sache.

2. Untertréten; ich untertrete, untertreten, zu untertreten; gleichsam unter die Füße treten, wo es doch nur noch in figürlichem, und auch hier nur im engern Verstande üblich ist. Jemanden untertreten, seine Überlegenheit auf die merklichste Art zu dessen Nachtheile mißbrauchen, wo es einen härtern Grad bezeichnet als unterdrücken, aber im Hochdeutschen nicht mehr so gangbar ist, als dieses. Esau sprach, er heisset wohl Jacob, denn er hat mich nun zwey Mahl untertreten, 1 Mos. 27, 36. Laß mich nicht untertreten werden von den Stolzen, Ps. 36, 12. In deinem Nahmen wollen wir untertreten, die sich wider uns setzen, Ps. 44, 6; wo es in der noch ungewöhnlichern Bedeutung des Überwindens stehet. So auch die Untertretung. Das Hauptwort der Untertreter, welches noch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt, ist, außer allenfalls in der dichterischen Schreibart, noch ungewöhnlicher.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 931-932.
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