[941]Unvereinbar, -er, -ste, adj. et adv. was sich nicht vereinen, mit andern Dingen nicht verbinden, ingleichen nicht zusammen reimen lässet; bey einigen ohne Noth unvereinbarlich. So auch die Unvereinbarkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 941.