[941]Unvergêßlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht vergessen werden kann noch darf. Deine Güte wird mir Zeit Lebens unvergeßlich seyn. Ein unvergeßliches Andenken. Sich einen unvergeßlichen Ruhm erwerben. Daher die Unvergeßlichkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 941.