Unverletzlich

[942] Unverlêtzlich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht verletzet werden kann oder darf, der Gegensatz von verletzlich. Unverletzlich seyn, nicht verletzet werden können. Die Majestät ist unverletzlich, darf nicht verletzet werden. Unverletzt hingegen, ist, wirklich nicht verletzt. So auch die Unverletzlichkeit.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 942.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: