[946]Unverwêrflich, -er, -ste, adj. et adv. was nicht verworfen werden kann. Ein unverwerflicher Zeuge, gegen dessen Zeugniß man nichts mit Grunde einwenden kann. So auch Unverwerflichkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 946.