Unverzüglich

[946] Unverzüglich, adj. et adv. ohne Verzug. Das unverzügliche Recht, in den Rechten einiger Gegenden, da man summarisch mit Verkürzung der gewöhnlichen Fristen verfähret, ohne vielen und gewöhnlichen Verzug. Noch häufiger ohne allen Verzug. Einen unverzüglichen Gehorsam leisten. Unverzüglich gehorchen, kommen. Eine Sache unverzüglich abthun, auf der Stelle, ohne den geringsten Verzug. Daher die Unverzüglichkeit. Im Theuerdanke kommt noch das veraltete Nebenwort unverzug in eben dieser Bedeutung vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 946.
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