Unwürdig

[951] Unwürdig, -er, -ste, adj. et adv. 1. Nicht würdig im gemeinen Leben unwerth. Einer Ehre unwürdig seyn. Einem Unwürdigen Ehre erweisen, der ihrer nicht unwürdig ist. Welcher unwürdig isset und trinket, 1 Cor. 11, 27, 29. 2. In engerer Bedeutung, der Würde, dem Stande der Personen, sowohl des Subjectes als Objectes, nicht angemessen, ein glimpflicher Ausdruck für niedrig, niederträchtig, unanständig. Ein unwürdiges Betragen, welches sowohl der Person, welche sich desselben schuldig macht, als auch der, welche der Gegenstand desselben ist, unanständig ist. Sich sehr unwürdig bezeigen. Daher die Unwürdigkeit, in beyden Fällen. Das Beywort lautet schon bey dem Kero und Ottfried unuuirdig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 951.
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