[959] * Die Urbêthe, Urbêde, oder Orbêde, plur. die -n, ein nur in einigen Niederdeutschen Gegenden übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche von den Grundstücken, besonders von den Feldern, zur Erkenntniß der Oberherrschaft und des Eigenthums entrichtet wird, und in einigen Gegenden auch Bedemund, d.i. Bethemünze, oder ein erbethenes Geld, in den adeligen Städten Pommerns aber auch der Junkerthaler heißt. So fern sie nur von urbaren Feldern gegeben wird, wird sie in einigen Gegenden auch das Urbar genannt. S. Rhetii Diss de antiquissima germanicarum ciuitatum pensitatione vulgo Orbede. Da Bethe, Nieders. Bede, im Nieders. schon von mehrern Arten der Abgaben gebraucht wird, weil sie anfänglich freywillige Gaben waren, welche nur bittweise gefordert wurden, so scheint ur in dieser Zusammensetzung auch nichts anders als er, und das ganze Wort eine erbethene Abgabe zu bedeuten, man müßte denn wahrscheinlich machen können, daß es aus Urbarbede zusammen gezogen worden. S. auch Bedemund und Bethe.