[964] Urkundlich, adj. et adv. von Urkunde 1, in Gestalt eines Zeugnisses, zu einem Zeugnisse, besonders als ein Nebenwort, gleichfalls nur in öffentlichen schriftlichen Verhandlungen. Zu mehrerer Sicherheit ist gegenwärtiges urkundlich unterschrieben und besiegelt worden, d.i. zum Zeugnisse, zum Beweise, wofür man auch sagt, zu dessen Urkunde.