[971] Die Urtheilskraft, plur. inusit. die Kraft, das Vermögen der Seele, zu urtheilen, d.i. das Verhältniß zweyer Begriffe zu erkennen; wo dieses Wort nur in der dritten weitesten philosophischen Bedeutung gebraucht wird, dagegen in der zweyten Bedeutung des Zeitwortes, von dem Vermögen, das Verhältniß der Dinge gegen einander, in Ansehung des Schädlichen und Nützlichen, zu erkennen, Beurtheilungskraft üblicher ist.