[985] Verabschieden, verb. reg. act. 1. Den Abschied geben, mit dem Abschiede von sich entlassen, am häufigsten von Soldaten und Bedienten. Verabschiedete Truppen. Einen Bedienten verabschieden. 2. Von Abschied, ein gerichtlicher Ausspruch oder Bescheid, bedeutet es in den Gerichten einiger Gegenden so viel, als durch einen Rechtsspruch, durch ein Urtheil entscheiden. Daher die Verabschiedung in beyden Bedeutungen.
Anm. Dieses Wort wird oft irrig verabscheiden geschrieben. Allein, es stammet nicht von abscheiden her, sondern von dem Hauptworte Abschied, von welchem hier vermittelst der Partikel ver ein thätiges Zeitwort gebildet worden. S. Ver 2.