[985]Verabschossen, verb. reg. act. im gemeinen Leben und in den Gerichten, den Abschoß von etwas geben. Sein Vermögen verabschossen. So auch die Verabschossung. S. Ver 2.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 985.