Verabschossen

[985] Verabschossen, verb. reg. act. im gemeinen Leben und in den Gerichten, den Abschoß von etwas geben. Sein Vermögen verabschossen. So auch die Verabschossung. S. Ver 2.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 985.
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