[988] Verantworten, verb. reg. act. mit der vierten Endung der Sache, mit Worten vertheidigen, in der weitesten Bedeutung dieses Wortes. Er soll in fürantwurten, soll ihn vertheidigen, im Schwabenspiegel. Im Nieders. ehedem verantwoorden. In diesem meinem Gefängnisse, darin ich das Evangelium verantworte, Phil. 1, 7. Es ist in dieser weitern Bedeutung veraltet, indem es nur noch auf eine doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Activum, von Sachen, und auch hier nur in engerer Bedeutung, Rede und Antwort, d.i. Rechenschaft, von einer Handlung geben, eine begangene Handlung vertheidigen. Das will ich verantworten. Das läßt sich unmöglich verantworten. Eine Nothlügen läßt sich verantworten, Weiße. 2. Von Personen, als ein Reciprocum, sich verantworten, sein Betragen, seine Handlungen mit Worten vertheidigen, ihre Rechtmäßigkeit behaupten. Paulus verantwortete sich, Apost. 24, 10. Sorget nicht, wie ihr euch verantworten sollet, Luc. 21, 14. Sich vor jemanden, gegen jemanden, im gemeinen Leben auch, bey jemanden verantworten. Sich vor Gericht verantworten. Willst du dich noch gegen mir verantworten? eine ungebührliche Handlung vertheidigen? Aber mit der zweyten Endung der Sache ist es im Hochdeutschen gleichfalls veraltet: sich der Anklage verantworten, Apost. 25, 16; besser, wegen der Anklage. So auch die Verantwortung, welches Wort ehedem auch, so wie das Zeitwort, von einer gerichtlichen Schutzschrift, Vertheidigung oder Defension gebraucht wurde. Thue es auf meine Verantwortung, auf meine Gefahr, ich will es verantworten, dafür stehen. Jemanden zur Verantwortung ziehen, ihn nöthigen, Rechenschaft von seinen Handlungen zu geben.
Anm. Es ist entweder von dem Hauptworte Antwort oder auch von dem Zeitworte antworten gebildet. In beyden Fällen dienet die Partikel dazu, ein thätiges Zeitwort zu bilden, welches mit der vierten Endung der Sache verbunden werden könne. S. Ver 2.