[1006] Verbǖßen, verb. regul. act. durch Buße, d.i. Geld- oder Leibesstrafe tilgen, Strafe für etwas geben oder leiden, ein noch hin und wieder in den Gerichten übliches Wort. Ein Vergehen mit zehn Thalern, durch Gefängniß, durch Arbeit verbüßen. So auch die Verbüßung.