[998]Verblättern, verb. regul. act. durch Blättern in einem Buche verliehren. Eine Stelle verblättern durch fehlerhafte Umschlagung der Blätter. Daher die Verblätterung. S. Ver 1 (c).
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 998.