[1001]Verbōßen, verb. regul act. & recipr. welches nur in den gemeinen Sprecharten für das anständigere erboßen üblich ist, in Boßheit, d.i. hohen Grad des Zornes, versetzen. Verboßt seyn. Sich verboßen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1001.