[1005]Verbuben, verb. regul. act. welches nur in den gemeinen und harten Sprecharten gebraucht wird, durch Buben, d.i. niedrige Unzucht, verliehren und durchbringen. Seine Ehre, sein Vermögen verbuben. So auch das Verbuben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1005.