[1021] Der Verdrúß, des -sses, plur. car. von dem Zeitworte verdrießen, daher es ehedem auch Verdrieß lautete.
1. Die Empfindung, d.i. merkliche Unlust des Gemüthes. (1) * Überhaupt, für Unlust, unangenehme Empfindung des Gemüthes überhaupt; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Es ist kein Verdruß mit ihr umzugehen, Weish. 8, 16. Ich seiner Kunst mit Verdrieß bit, Theuerd. ich warte mit Schmerzen auf seine Ankunft. Man gebraucht es, so wie das Zeitwort, (2) Nur noch im engerm Verstande, von denjenigen Arten der Unlust und des Unwillens, in welchen das Zeitwort noch jetzt üblich ist, die letzte fünfte der Reue ausgenommen, in welcher das Hauptwort nicht gangbar ist. Indessen sticht doch in allen diesen Fällen der allgemeine Begriff des Unwillens vor. Etwas mit Verdruß thun, mit merklichem Widerwillen. Voller Verdruß seyn, voll Unwillen. Seinen Verdruß verbergen, überwinden. Besonders von dem Unwillen über das Verhalten anderer. Jemanden Verdruß machen. Viel Verdruß von seinen Kindern haben. Jemanden etwas zum Verdrusse thun. Allen Menschen zum Verdruß.
2. Dasjenige, was diesen Unwillen erreget. Jemanden allen Verdruß anthun. Besonders, so wie Verdrießlichkeit, in engerm Verstande, von einer unangenehmen Streitigkeit, von einem unangenehmen Handel mit einem andern. Einen Verdruß mit jemanden haben, einen unangenehmen Streit. Es wird einen Verdruß setzen, geben. Einen Verdruß anrichten. Sich bey jemanden Verdruß machen, sich seinen Verweisen aussetzen.
Er würde nur Verdruß vom Edelmanne haben,
Gell.
[1021] Anm. Dieses Hauptwort ist so alt, als das Zeitwort, und lautet bey dem Notker Urdruzzi, Urdruzedo, im Nieders. Verdröt, ingleichen nur Dröt, im Holländ. Verdriet, welches sich dem veralteten Verdrieß nähert. Im Oberdeutschen ist dafür auch Widerdruß und Widerdrieß üblich.