[1038] Verfüttern, verb. regul. act. 1. Als Futter gebrauchen. Hier wird für die Pferde nichts als Hafer verfüttert. 2. Als Futter verbrauchen, alle machen. Alles Heu, alles Stroh verfüttern. 3. Durch ungebührliches Füttern, oder schädliches Futter verderben. Das Pferd ist schon verfüttert. Daher das Verfüttern, und, obgleich seltener, die Verfütterung.