[1032] Der Verfasser, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Verfasserinn, welche nur in der letzten Bedeutung des vorigen Zeitwortes üblich sind, eine Person zu bezeichnen, welche eine schriftliche Rede verfasset, d.i. aufgesetzt, verfertiget hat; der Urheber. Der Verfasser eines Briefes, eines Gedichtes, eines Aufsatzes, eines Buches u.s.f.