[1034]Verfêsten, verb. regul. act. ein veraltetes, nur noch hin und wieder in den Rechten übliches Wort, fest setzen, in das Gefängniß werfen. Einen ergriffenen Übelthäter verfesten. S. auch die Verfestung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1034.