[1037] Verfůgen, verb. reg. act. welches in doppelter Bedeutung üblich ist. 1. Anstalt treffen, veranstalten; zunächst durch einen Befehl, als ein gelinder Ausdruck für das härtere befehlen. Den Aufbruch der Truppen verfügen. Verfügen, daß etwas geschehe. Die Verfügung thun. Es ist in diesem Verstande im Oberdeutschen am häufigsten. Üblicher ist es im Hochdeutschen, für Anstalt treffen, veranstalten, besonders durch ertheilte Befehle, wo doch auch Verfügung treffen gangbarer ist. Jemandes Verfügung billigen, tadeln. Fügen und Fügung werden in ähnlichem Verstande gebraucht. 2. Sich verfügen, sich an einen Ort begeben, ohne nähere Bezeichnung der Art und Weise. Sich auf das Land, in die Kirche, zu einem Freund verfügen. Ich habe mich bey Zeiten hierher verfügt. Daher die Verfügung.
Anm. In der zweyten Bedeutung war ehedem auch das einzelne fügen gangbar, bey dem Ottfried fuagen. So fueg dich auf die hohen platten, Theuerd. Kap. 47.