Vergeblich

[1041] Vergêblich, -er, -ste, adj. et adv. gleichfalls von dem Zeitworte vergeben. 1. Was vergeben werden kann, in der letzten Bedeutung des Zeitwortes und im Gegensatze des unvergeblich. Eine vergebliche Sünde, eine erlaßliche. Indessen wird es in dieser Bedeutung nur selten gebraucht. 2. Von vergeben, ohne Erreichung seiner Absicht geben, ist vergeblich, was ohne Erreichung der dabey gehabten Absicht ist oder geschiehet, für das minder übliche vergeben, und in der Adverbial-Form, wie vergebens. Vergebliche Worte, Ephes. 5, 6, welche ihre Absicht nicht erreichen, und also von den unnützen noch verschieden sind. Sich viele vergebliche Mühe machen. Alle deine Arbeit ist vergeblich. Seine Gnade ist nicht an mir vergeblich gewesen, 1 Cor. 15, 10. So durch das Gesetz die Gerechtigkeit kommt, so ist Christus vergeblich gestorben, Gal. 2, 21.


Vergeblich böthe sie mir heut

Mit ihrer Hand Unsterblichkeit,

Raml.


Jemanden eine vergebliche Hofnung machen.

Anm. Es ist vermittelst der Ableitungssylbe lich von dem Zeitworte vergeben gebildet, und sollte eigentlich auf eine vergebene Art bedeuten, wird aber doch für das Beywort vergeben selbst gebraucht. Das Nebenwort vergeblich ist zwar vollkommen gangbar, indessen wird doch vergebens bey nahe häufiger gebraucht, besonders in dem gesellschaftlichen Umgange.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1041.
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