[1064] Das Verhör, des -es, plur. die -e, die gerichtliche Anhörung und Veranstaltung der Aussagen anderer. Ein Verhör anstellen. Jemanden zum Verhöre ziehen, seine Aussage gerichtlich zu thun auflegen. Das Zeugenverhör, oder Verhör der Zeugen. Eine Sache in Verhör ziehen. Für Audienz oder Gehör ist es im Hochdeutschen ungewöhnlich. Im Oberdeutschen wird es im weiblichen Geschlechte gebraucht, die Verhör, plur. die -en.