[1065] * Der Verhörer, des -s, plur. ut nom. sing. von Verhören 1, ein ungewöhnliches Wort, einen Richter zu bezeichnen, welcher die Klagen willig anhöret. Du hast keinen Verhörer vom Könige, 2 Sam. 15, 8. Wer gibt mir einen Verhörer? Hiob 31, 35.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1065.