[1057]Verhandlohnen, verb. regul. ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den Handlohn, d.i. die Lehnwaare, von einem Lehen entrichten. Ein Gut verhandlohnen. Daher die Verhandlohnung. S. Handlohn.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1057.