[1063]Verheuern, verb. regul. act. ein nur in einigen gemeinen, besonders niederdeutschen Sprecharten übliches Wort, sowohl für vermiethen, als auch für verpachten. S. Heuer und Heuern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1063.