Verheuern

[1063] Verheuern, verb. regul. act. ein nur in einigen gemeinen, besonders niederdeutschen Sprecharten übliches Wort, sowohl für vermiethen, als auch für verpachten. S. Heuer und Heuern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1063.
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